Kinderrechte - Kinderschutz
Kinderschutz heißt, Kinder vor Ausbeutung, Missbrauch, Vernachlässigung, schädlichen Praktiken und Gewalt zu beschützen. Außerdem bedeutet es, dass wir aktiv gegen all diese Dinge vorgehen. Besonders wichtig ist dabei die Prävention.
Kinderschutz hat für uns oberste Priorität und ist sowohl in der Konvention über die Rechte des Kindes, als auch in den nachhaltigen Entwicklungszielen verankert.
Dabei machen wir keine Ausnahmen. Kinderschutz ist universell und gilt für jedes Kind. Ohne Wenn und Aber.
Mit der Novelle des Wiener Kindergartengesetzes (LGBl. Nr. 57/2022) und des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes (LGBl. Nr. 58/2022) im Dezember 2022 sind Betreiber*innen von elementaren Bildungseinrichtungen verpflichtet, bis 31.12.2023 ein Kinderschutzkonzept zu erstellen. Dieses liegt in unseren zur Einsicht auf, wie auch unser pädagogisches Konzept.
Kinder haben Rechte
Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
Recht auf Gesundheit
Recht auf elterliche Fürsorge
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Recht auf Spiel & Freizeit
Recht auf Gleichheit
Recht auf Bildung
Recht auf Schutz im Krieg & auf der Flucht
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung
Nachstehend die wesentlichen Punkte, die unser Konzept beinhaltet:
Definition von Gewalt
„Von Gewalt wird dann gesprochen, wenn einem Menschen gegen dessen Willen ein Verhalten oder Tun aufgezwungen wird: bis hin zur physischen Überwältigung oder gar Vernichtung.“ Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang auf mehreren Ebenen verstanden. Auf der persönlichen Ebene wird der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, missachtet oder gebrochen. Auf der Handlungsebene werden die verschiedenen Formen von Gewalt angedroht oder ausgeübt. Formen von Gewalt sind:
Psychische Gewalt
Physische Gewalt
Sexuelle Gewalt
Vernachlässigung der Vernachlässigung
Gewalttätige Handlungen und Grenzverletzungen können sowohl auf eine einzelne Person oder mehrere Personen ausgerichtet sein, als auch von einer oder mehreren Personen ausgehen. Auf der Beziehungsebene werden die Abhängigkeit und das Vertrauen des Kindes/Jugendlichen ausgenutzt. Wesentlich für die Wahrnehmung von Gewalt ist eine Sensibilität dafür, wo Gewalt beginnt.
Unsere Obfrau, unsere Mitarbeiter*Innen haben die notwendigen, vorgeschriebenen Weiterbildungen und es gibt in unseren Gruppen eine Kinderschutzbeauftragte, die letztendlich auch dafür, gemeinsam mit Leitung, Sorge zu tragen hat, im Falle einer auch nur ansatzmäßigen Unsicherheit bei Eltern, sofort notwendige Maßnahmen treffen zu können. Das Wohl jedes einzelnen Kindes ist unsere oberste Priorität.
Vorgehensweise in Verdachtsfällen
Eigene Risikoanalysen aus dem Gruppenalltag, welche jährlich evaluiert werden
Risikoanalyse des Vereins - neue Mitarbeiter*Innen, Absicherung; Aufnahmeverfahren; Praktikanten und Praktikantinnen; Vorgehensweise bei Verdacht
Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung
Wo sind Meldepflichten geregelt?
- 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
- 8 Abs. 3 Wiener Kindergartengesetz
- 4 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz
An wen erfolgt die Meldung?
An die Regionalstelle Soziale Arbeit mit Familien der Magistratsabteilung 11, die für den Wohnbezirkes des Kindes zuständig ist, oder an die Magistratsabteilung 11- Gruppe Recht Referat Kindergärten oder Referat Kindergruppen und Tageseltern.
Sonstiges
Ebenfalls liegt ein Krisenleitfaden in jeder Gruppe auf als auch Wahrung der Persönlichkeitsrechte des einzelnen Kindes
Unsere Mitarbeiter*Innen sind mit dem Konzept, dem Krisenleitfaden und auch Wahrung der Persönlichkeitsrechte vertraut und setzen diese täglich in ihrem Alltag um.
Ebenfalls sind unsere Mitarbeiter*Innen damit vertraut, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht so gut geht, dass sie jederzeit die Möglichkeit haben Luft zu holen oder auch vertreten zu lassen, denn auch Mitarbeiter*Innen sind Menschen. Leitung natürlich auch. :-)
Weitere Unterstützung für Eltern
Zentrale Anlaufstelle für Eltern und Kinder
- Servicetelefon: +43 1 4000-8011
- Beratungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Quelle: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma11/
Eltern
https://www.kinderschutz.at/netzwerk-elternberatung-wien
Psychosoziale Dienste Wien www.psd-wien.at
Die Boje Akuthilfe für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in Krisensituationen www.die-boje.at
Rat auf Draht - 24h-Telefon Hotline - T: 147 www.rataufdraht.at
Kinderschutz Seiten
Kinderrechte-Website BUNDESKANZLERAMT - SEKTION VI - FAMILIE UND JUGEND www.kinderrechte.gv.at
Gewaltinfo Eine Initiative des Bundeskanzleramtes, Sektion VI Familie und Jugend www.gewaltinfo.at
Links zu Beratung - Therapie - Elternbildung/Gewaltprävention
Aktion Leben Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Elternsein www.aktionleben.at